Allgemeine Geschäftsbedingungen Camptocamp SA

 

Version: 2.0 vom 01.10.2017

1      ALLGEMEINES

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Gesamtheit der Vertragsbedingungen, die auf die Bereitstellung der im Leistungsangebot, dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Anhang beigefügt sind, beschriebenen Leistungen anzuwenden sind, die von dem Unternehmen Camptocamp für dessen Kunden erbracht werden.

Das Leistungsangebot, das von Camptocamp unterzeichnet wurde, und das vom Kunden zur Bestätigung oder Zustimmung gegengezeichnet wurde, und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden ein zusammengehöriges, einzigartiges Vertragswerk und repräsentieren dementsprechend ein und denselben Vertrag.

1.1      ABWEICHUNGEN ZWISCHEN DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND DEM LEISTUNGSANGEBOT

Im Fall von Abweichungen zwischen dem Leistungsangebot und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Klauseln des Leistungsangebots Vorrang.

1.2     ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Camptocamp behält sich das Recht vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, unter Berücksichtigung einer im Vorfeld der Änderung erfolgten diesbezüglichen Information des Kunden. Die dementsprechend geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in Bezug auf den laufenden Vertrag als anwendbar betrachtet, sobald der Kunde entsprechend den obigen Angaben informiert worden ist, und unter der Voraussetzung, dass der Kunde nicht innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich seine Ablehnung bekundet hat, wobei diese Frist ab dem Eingangszeitpunkt dieser Information zu laufen beginnt.

1.3      LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Die genaue Art der Leistungen, ihre Merkmale und die Fristen für deren Erbringung sind im Leistungsangebot aufgeführt.

1.1      VERTRAGSABSCHLUSSPROZESS

Das Angebot zum Vertragsabschluss kann nur von Camptocamp ausgehen und wird durch die Übersendung des Leistungsangebots und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Kunden unterbreitet. Für den Fall, dass der Kunde vor der besagten Übersendung eine detaillierte Offertanfrage gestellt hat, so gelten dennoch die im Leistungsangebot von Camptocamp beschriebenen Leistungen als Gegenstand des Vertrags.

Das Leistungsangebot wird für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dessen Erstelldatum ausgestellt. Falls der Kunde das Leistungsangebot weder ausdrücklich noch stillschweigend in der erwähnten Frist annehmen sollte, wird das Angebot als hinfällig betrachtet.

2     PREIS UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

2.1      FESTLEGUNG DES PREISES

Der vom Kunden als Gegenleistung zu zahlende Preis für die Bereitstellung der Leistungen durch Camptocamp sowie die Preiskalkulationsmodalitäten werden in dem Leistungsangebot festgelegt.

Bei den erwähnten Beträgen handelt es sich um den Preis vor Steuern, Gebühren und Aufwendungen, die für die Bereitstellung der Leistungen in angemessenem Umfang angefallen sind.

Camptocamp behält sich das Recht vor, die im Leistungsangebot aufgeführten Preiskalkulationsmodalitäten zu ändern, wobei der Kunde unter Einhaltung einer Frist von einem Monat oder zumindest vor deren Inkrafttreten schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt werden muss.

2.2 RECHNUNGSSTELLUNG, MODALITÄTEN UND ZAHLUNGSVERZUG

Die Rechnungen werden monatlich von Camptocamp ausgestellt. Die Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb einer Frist von 10 Tagen zu begleichen.

Im Fall eines Zahlungsverzugs belaufen sich die Mahngebühren auf CHF 50.- für jede Mahnung, ausserdem fallen Zinsen in Höhe von 8% pro Jahr an, die auf den fälligen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum berechnet werden.

Im Fall eines Zahlungsverzugs von mehr als 30 Tagen ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung kann Camptocamp die Erbringung der Leistungen aussetzen und den Vertrag aufgrund ausschliesslichem Verschulden des Kunden auflösen.

Camptocamp informiert in diesem Fall den Kunden schriftlich über den Entschluss, die Leistungserbringung auszusetzen und/oder den Vertrag aufzulösen.

Die Aussetzung oder Auflösung wird innerhalb von 15 Tagen nach der diesbezüglichen schriftlichen Mitteilung wirksam.

3     ERSTATTUNG VON SPESEN

Die von Camptocamp getragenen Spesen im Rahmen der Erfüllung des Vertrags werden vom Kunden nach Vorlage von Nachweisen gemäss den folgenden Bestimmungen erstattet:

  • Interkontinentalflug: Business Class
  • Kontinentalflug: Economy Class
  • Zug: 1.-Klasse-Ticket
  • PKW: CHF 0.70 pro km
  • Übernachtung: 4-Sterne-Hotel am Einsatzort, einschliesslich Frühstück
  • Verpflegung: tatsächliche Kosten

Anfahrtszeiten, die 30 Minuten übersteigen, werden in Höhe von 50% des vereinbarten Tarifs in Rechnung gestellt.

4     VERTRAULICHKEIT

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht weiterzugeben, von denen sie Kenntnis erlangt haben.

Als vertraulich werden sämtliche Informationen unabhängig von ihrer Art betrachtet, welche Fakten, Methoden und Kenntnisse betreffen, die zumindest in ihrer konkreten Anwendung im Rahmen der Erfüllung des Auftrags der Öffentlichkeit nicht allgemein bekannt und nicht für alle zugänglich sind. Davon ausgeschlossen sind vertrauliche Informationen, die ausschliesslich zum Schutz der eigenen Interessen weitergegeben werden, insofern die davon betroffenen Drittparteien einer entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterworfen werden oder falls die Weitergabe gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Parteien werden die vertraulichen Informationen der anderen Partei ausschliesslich zu dem Zweck verwenden, um ihre Verpflichtungen im Rahmen der Ausführung des Vertrags zu erfüllen, sowie ausschliesslich in dem für diesen Zweck erforderlichen Umfang.

Die Parteien werden sämtliche geeigneten Massnahmen in organisatorischer und praktischer Hinsicht ergreifen, um eine unrechtmässige Offenlegung von vertraulichen Informationen zu vermeiden. Sie werden insbesondere sicherstellen, dass die Mitglieder ihrer Leitungsorgane, ihre Mitarbeiter und ihre verbundenen Unternehmen bei der Abwicklung des Auftrags ebenfalls einer entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterworfen werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung hat nach Ablauf der Vertragsbeziehung weiterhin Bestand.

Die oben genannten Verpflichtungen hindern Camptocamp nicht daran, ähnliche oder identische Aktivitäten für andere Kunden auszuüben, insofern die Geheimhaltungsverpflichtung eingehalten wird, auch wenn sich die Interessen dieser anderen Kunden mit denen des Kunden überschneiden. In derartigen Fällen wird Camptocamp sämtliche organisatorischen Massnahmen ergreifen, um alle diesbezüglichen Interessenskonflikte zu vermeiden.

5       RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM

Der Kunde akzeptiert ausdrücklich, dass Entwicklungen im Rahmen des vorliegenden Vertrags ab ihrer Entstehung und unabhängig von ihrem Fertigstellungsfortschritt einer freien Lizenz unterworfen werden, die mit der Lizenz der implementierten Software kompatibel ist.

Sowohl dem Kunden als auch Camptocamp ist es ausserdem untersagt, jedwede Patentanträge einzureichen, die eine Entwicklung betreffen, die noch nicht verbreitet bzw. noch nicht veröffentlicht worden ist.

Der Kunde überlässt Camptocamp die Aufgabe hinsichtlich der buchhalterischen Erfassung der Lizenzen im Zusammenhang mit den besagten Entwicklungen.

Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die vollumfängliche Abtretung des Urheberrechts und der Lizenzrechte an Camptocamp.

6     EINSTELLUNGSVERBOT

Durch den vorliegenden Vertrag verpflichtet sich der Kunde, keine Mitarbeiter abzuwerben bzw. einzustellen, die im Rahmen des Projekts zur Verfügung gestellt werden.

Im Falle der Nichteinhaltung dieser Klausel verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Konventionalstrafe an Camptocamp in Höhe eines Jahresgehalts des abgeworbenen Mitarbeiters. Sämtliche sonstigen Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Das Einstellungsverbot bleibt für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten nach Ablauf der Vertragsbeziehung wirksam.

7     VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

Der Kunde verpflichtet sich, mit Camptocamp zusammenzuarbeiten, indem er Camptocamp sämtliche Unterstützungsleistungen zur Verfügung stellt, die benötigt werden, damit Camptocamp seinen Auftrag sorgfältig und innerhalb des vereinbarten Zeitraums ausführen kann.

Zu diesem Zweck muss der Kunde Camptocamp bzw. allen von Camptocamp benannten Personen sämtliche erforderlichen Informationen und Zugangsmöglichkeiten sowie die notwendige Zeit zur Verfügung stellen, so dass der Kunde oder einer seiner Vertreter dem Unternehmen sämtliche mündlichen oder schriftlichen Informationen zukommen lassen kann, die in angemessenem Umfang von Camptocamp angefordert werden.

Der Kunde muss sämtliche geltenden nationalen und internationalen Vorschriften einhalten, so dass Camptocamp seine Leistungen zweckentsprechend und wirksam zur Verfügung stellen kann.

Für Schäden, die dem Kunden und/oder die  direkt oder indirekt gegenüber Camptocamp und/oder Dritten aufgrund der Nichteinhaltung dieser Gesetze und Vorschriften entstanden sind, haftet ausschliesslich der Kunde.

Sämtliche Informationen, die Camptocamp zur Verfügung gestellt werden, werden als vollständig, wahrheitsgetreu, aufrichtig und nicht veraltet betrachtet.

Dokumente, Mitteilungen und Empfehlungen, die von Camptocamp herausgegeben werden, werden ausschliesslich zur Kenntnisnahme durch den Kunden zur Verfügung gestellt, der diese dementsprechend an keinerlei Drittpartei weitergeben darf, ohne dafür im Vorfeld eine schriftliche Zustimmung von Camptocamp erhalten zu haben.

8     VERPFLICHTUNGEN VON CAMPTOCAMP

Camptocamp verpflichtet sich, seine Leistungen fachgerecht und mit der erforderlichen Sorgfalt, Kompetenz und Expertise zu erbringen, und dabei sämtliche zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Anforderungen des Kunden zu erfüllen.

Hinsichtlich der Erbringung geistiger Dienstleistungen kann Camptocamp lediglich zu deren Lieferung oder Erbringung, verpflichtet werden.

Die von Camptocamp erbrachten Leistungen basieren auf Grundlage der Gesetze, Vorschriften und Erlasse, die am Tag der Erbringung Gültigkeit besitzen.

Camptocamp ist nicht verpflichtet, den Kunden nach der Erbringung der Leistungen zu kontaktieren, um ihn über eine Änderung von Gesetzen oder Vorschriften zu informieren.

9     BEGINN DER ERBRINGUNG DER LEISTUNGEN

Die Erfüllung des Vertrags beginnt ab dem Datum, an dem mit der Erbringung der Leistungen begonnen wird, oder gegebenenfalls ab dem Zeitpunkt, der im Leistungsangebot angegeben ist.

Falls ein Terminplan zwischen Camptocamp und dem Kunden im Rahmen des Leistungsangebots vereinbart wurde, werden sich die Parteien bemühen, diesen Terminplan einzuhalten. Dieser Terminplan wird jedoch nur als indikativ betrachtet (insofern keine ausdrückliche gegenteilige Bestimmung im Leistungsangebot enthalten ist).

In Ermangelung eines verbindlichen Terminplans wird Camptocamp seine Leistungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums erbringen.

10   ABLAUF/KÜNDIGUNG DES VERTRAGS

Der Vertrag endet:

  • entweder zu dem Zeitpunkt, an dem die vereinbarten Leistungen gegenüber dem Kunden erbracht worden sind
  • oder gegebenenfalls im Einklang mit einer Frist, die zwischen den Parteien vereinbart worden ist
  • oder auch gegebenenfalls zu dem Zeitpunkt, an dem die Leistungen im Einklang mit dem vereinbarten Terminplan erbracht worden sind.

Unabhängig vom Grund für die Auflösung des Vertrags behalten die vereinbarten Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Leistungsangebot oder einem anderen schriftlichen Vertrag, der von den Parteien unterzeichnet wurde, auch nach Vertragsende ihre Gültigkeit, sofern diese ihrer Art nach oder gemäss ihrer Daseinsberechtigung auch nach dem Ablauf oder der Kündigung des Vertrags zwischen den Parteien anzuwenden sind.

10.1    EINSEITIGE KÜNDIGUNG DURCH EINE DER PARTEIEN

In Ermangelung einer festgelegten Frist im Rahmen des Leistungsangebots oder in einem anderen schriftlichen Dokument, das von den Parteien unterzeichnet wurde, kann Camptocamp oder der Kunde unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat den Vertrag schriftlich und ohne Angabe von Gründen kündigen. Die im vorherigen Abschnitt erwähnte Kündigungsfrist beginnt an dem Tag der Versendung der schriftlichen Mitteilung zu laufen.

10.2 VERTRAGSAUFLÖSUNG IN GEGENSEITIGEM EINVERNEHMEN

Camptocamp und der Kunde können den Vertrag im Einklang mit den Bedingungen und Modalitäten, die von ihren schriftlich und aus freien Stücken vereinbart werden, jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen beenden.

10.3 KÜNDIGUNG AUFGRUND EINER VERTRAGSVERLETZUNG

Jede der Vertragsparteien kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, falls eine schwere Vertragsverletzung vorsätzlich oder fahrlässig von Seiten der anderen Partei begangen wurde.

Die Partei, die gewillt ist, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, muss die andere Partei per Einschreiben mit Empfangsbestätigung darüber in Kenntnis setzen, wobei die Gründe erwähnt werden müssen, auf denen die Kündigung basiert.

Insofern die Kündigung als begründet betrachtet und nicht angefochten wird, wird diese zum Zeitpunkt des Absendens des Einschreibens mit Empfangsbestätigung an die Partei wirksam, der eine Vertragsverletzung vorgeworfen wird,.

10.4 HÖHERE GEWALT

Die Haftungsverpflichtung von Camptocamp greift nicht im Fall einer Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung der eigenen Verpflichtungen oder bei einer Verzögerung der Erbringung der Leistungen, falls diese durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird.

Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass als Ereignisse höherer Gewalt Naturkatastrophen, Epidemien, Brände, Überschwemmungen, Streiks, soziale Konflikte, Kriege oder ähnliche Ereignisse, Terroranschläge, Aufstände oder Regierungsanordnungen betrachtet werden, wobei es sich hierbei um keine abschliessende Aufzählung handelt.

10.5 ZAHLUNGEN AN CAMPTOCAMP IM FALLE EINER KÜNDIGUNG

Der Kunde verpflichtet sich, Camptocamp diejenigen Leistungen zu vergüten, die bis zum Tag der Kündigung erbracht worden sind, und diejenigen Aufwendungen zu erstatten, die bei Camptocamp gegebenenfalls angefallen sind.

11          NUTZUNG VON INFORMATIONEN - NUTZUNGSLIZENZ DES KUNDEN ZU WERBEZWECKEN

Durch die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen autorisiert der Kunde Camptocamp ausdrücklich, auf die Leistungen und auf den Kunden zu Werbezwecken Bezug zu nehmen. Für diese Zwecke:

= autorisiert der Kunde Camptocamp ausdrücklich, in sämtlichen potentielle Kunden adressierenden Dokumenten (in Papierform oder elektronischer Form) zu Informationszwecken, Marketingzwecken, Werbezwecken und Verkaufsförderungszwecken und unter Nutzung aller Medien, einschliesslich der Website von Camptocamp, die Art der erbrachten und vereinbarten Leistungen gemäss den vorliegenden Dokumenten zu erwähnen, und zwar für einen unbestimmten Zeitpunkt und ohne Begrenzung auf ein bestimmtes Gebiet, wofür Camptocamp hiermit eine kostenlose, nicht-exklusive und nicht-übertragbare Lizenz zur Nutzung des Handelsnamens oder der Firmenbezeichnung des Kunden und des Logos bzw. der Logos sowie der Marke bzw. der Marken im Eigentum des Kunden für Werbezwecke gewährt wird.

Diese Nutzungslizenz beinhaltet insbesondere das Recht auf Speicherung der Gesamtheit oder eines Teils der Namen, Logos und Marken und das Recht auf deren Reproduktion in Werbematerialien.

Abgesehen von der Art der Leistungen und von den Namen, Logos und Marken verpflichtet sich Camptocamp, auf keinerlei Weise irgendwelche sonstigen Informationen weiterzugeben oder zu nutzen, die dem Unternehmen von dem Kunden mitgeteilt werden oder von denen das Unternehmen im Rahmen der Erfüllung des Vertrags Kenntnis erlangt, und die Namen, Logos und Marken nicht für andere Zwecke als zu Werbezwecken zu nutzen.

12   HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSEINSCHRÄNKUNGEN

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um die nachteiligen Auswirkungen zu begrenzen, die sich aus einem Fehlverhalten der anderen Partei ergeben könnten, und verzichten auf Entschädigungen, die aus Schäden resultieren, die durch eine zumutbare Handlung von ihrer Seite hätten verhindert, begrenzt oder verringert werden können.

12.1     AUSSCHLIESSLICHE HAFTUNGSKLAUSEL

In gegenseitigem Einvernehmen wird zwischen den Parteien vereinbart, dass Camptocamp nicht für Schäden beim Kunden haften muss:

  • im Fall eines Fehlverhaltens oder betrügerischen Verhaltens des Kunden, seiner Angestellten oder Auftragnehmer, eines Versäumnisses oder der Bereitstellung von unvollständigen, fehlerhaften oder veralteten Informationen durch den Kunden, seine Angestellten oder Auftragnehmer;
  • im Fall der Nichteinhaltung oder einer Verzögerung in Bezug auf die Erfüllung von vertraglichen, gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtungen durch den Kunden, seine Angestellten oder Auftragnehmer;
  • im Fall der Nutzung von Leistungen ausserhalb der Fälle, der Situationen oder des Kontextes, in dem/denen sie erbracht worden sind; oder
  • im Fall der Änderung von administrativen Praktiken oder Auslegungen.

Camptocamp ist nicht verpflichtet, Haftungsansprüche zu erfüllen, die über den Schadenersatz bei direkten und nachgewiesenen Personenschäden hinausgehen, die auf Seiten des Kunden entstanden sind, wobei sämtliche künftigen und indirekten Schäden sowie Drittschäden oder Reputationsverluste oder Schäden in Form von Umsatzrückgängen, Datenverlusten, verpassten Gelegenheiten, Gewinneinbussen oder Geschäftseinbussen ausgeschlossen werden.

12.2    HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGSKLAUSEL

Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass Camptocamp ausser in Fällen, in denen Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt, nicht für einen Betrag haften muss, der den Wert der Leistungen vor Steuern übersteigt, die von Camptocamp in Rechnung gestellt und vom Kunden vergütet werden.

13    SONSTIGE BESTIMMUNGEN

13.1    UNTERVERGABE

Camptocamp behält sich das Recht vor, einen Subunternehmer mit der Ausführung der Gesamtheit oder eines Teils der Leistungen zu beauftragen, ohne dafür im Vorfeld eine Genehmigung des Kunden einholen zu müssen. Camptocamp wird sich jedoch bemühen, die Leistungen persönlich zu erbringen.

13.2   ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN

Die Rechte und Pflichten des Kunden, die im Vertrag festgelegt wurden, dürfen weder ganz noch teilweise, weder unentgeltlich noch entgeltlich an irgendeine Person abgetreten oder übertragen werden, unter keinen Umständen und in keiner Form, ohne dass im Vorfeld die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von Camptocamp eingeholt wird.

13.3    GÜLTIGKEIT DER VERTRAGSKLAUSELN

Im Fall einer Annullierung irgendeiner Vertragsklausel durch ein Gericht oder eine entsprechend bevollmächtigte Behörde, behalten die sonstigen Vertragsklauseln ihre Gültigkeit, und die Parteien werden sich bemühen, nach bestem Wissen und Gewissen eine oder mehrere Klausel(n) auszuhandeln, welche die annullierte(n) Klausel(n) ersetzen kann/können, und wirtschaftlich gleichwertig ist/sind.

13.4 GELTENDES RECHT - GERICHTSSTAND

Sämtliche Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags ergeben, werden in Ermangelung einer gütlichen Einigung den Entscheidungen der ordentlichen Gerichte unterworfen.

Der Gerichtsstand ist Lausanne in der Schweiz. Camptocamp behält sich das Recht vor, an dem Gerichtsstand zu agieren, wo sich der Sitz des Kunden befindet. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Camptocamp werden dem schweizerischen Recht unterworfen.

Karriere

Sie sind daran interessiert, in einer inspirierenden Umgebung zu arbeiten und sich unseren motivierten und multikulturellen Teams anzuschliessen?